, Brändli Heinrich
Neue Termine Digitalisierung
Mit einer Medienmitteilung vom 10. Juli 2025 gab der Regierungsrat bekannt, dass die Pflicht zum elektronischen Verwaltungshandeln für Behörden und weitere Personenkreise erst ab 2027 gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen zeitgerecht über die nötigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen.
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Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und die Zustellplattform («Massgeblicher Kanal») sind neu erst auf den 1. Januar 2027 einzurichten.
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Die Pflicht zur elektronischen Aktenführung – sinnvollerweise mit einer GEVER-Lösung erfüllt – gilt neu erst ab 1. Januar 2027 mit einer zweijährigen Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2028.